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Allgemeine Geschäftsbedingungen    

1. Allgemeines
Der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Hausmeister-Service  und dem Auftraggeber erfolgt allein auf Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und durch beide Vertragsparteien unterzeichnet wurden.

2. Rechte und Pflichten
Unsere Angebote sind stets freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eventuelle Rechtsnachfolger zu übertragen.

3. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach der, im Vertrag festgelegten Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 3 Monate zum Ablauf der Vertrages. Sie muss schriftlich erfolgen.

4. Einweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Hausmeister-Service  ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer sowie deren Mitarbeiter in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen. Dabei ist auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Alle Schlüssel, welche zur Ausführung der vereinbarten Arbeiten nötig sind, müssen dem Auftragnehmer ausgehändigt werden. Erfolgt keine Einweisung in das zu betreuende Objekt, ist der Auftraggeber im vollen Umfang für auftretende Schäden am Objekt und den vom Hausmeisterservice  eingesetzten Maschinen haftbar.

5. Leistungen des Auftragnehmers
Der Hausmeister-Service  verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Vertrages oder der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Leistungen ordentlich, schnell, gewissenhaft und zuverlässig durchzuführen. Abweichungen von den Leistungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und -standard gewahrt bleibt. Bei vom Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Erschwernissen ist der Auftragnehmer berechtigt, Aufschläge zu verlangen und diese unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.

6. Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Objekte. Um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig dem Hausmeister-Service  mitzuteilen. Im Rahmen von Kleinstreparaturen übernimmt der Hausmeister-Service diese, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet und im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist. Material und Ersatzteile werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Vereinbarte Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen von Montag bis Freitag erbracht werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen, sofern sie für den Auftraggeber von Interesse sind. Kann der Auftragnehmer vereinbarte Termine aus Gründen, welche er nicht zu verantworten hat, nicht einhalten, so ist er berechtigt, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.

7. Schäden und Mängel am betreuten Objekt
Werden dem Hausmeister-Service  im Rahmen der Betreuung Schäden und Mängel am betreuten Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei Notsituationen (Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Stromunterbrechung) ist der Auftragnehmer berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich nach Behebung des Schadens über Art und Umfang des aufgetretenen Schadens informiert. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund der gesonderten Beauftragung tätig.

8. Leistungen und Erklärungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Bedarf dem Hausmeister-Service ohne Berechnung kaltes/warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem erforderlichen Umfang zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Hausmeister-Service  unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.

9. Reklamationen/Beanstandungen
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Hausmeister-Service  mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation sofort Kontakt mit dem Hausmeister-Service  aufzunehmen. Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend und muss daher stets schriftlich erfolgen. Bei einer rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandung ist der Hausmeister-Service  zur Nacharbeit berechtigt und verpflichtet. Der Auftraggeber ist zu Rechnungskürzungen berechtigt, sofern die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.

10. Vergütungen
Eine Stundenabrechnung erfolgt stets im Stunden-Takt. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils nach Rechnungsstellung 3 Tage mit Abzug von 2 % Skonti oder 7 Tage ohne Abzug von Skonti fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig tituliert ist oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurde. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 5 % zu berechnen (§ 288 BGB). Kommt ein Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so stehen dem Hausmeister-Service 50 % des vereinbarten Preises als Entschädigung zu, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, das dem Hausmeister-Service  ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Preisanpassungsklausel
Entstehen dem Hausmeister-Service höhere Kosten als vereinbart, so ist der Hausmeister-Service  berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu fordern. Eine Anpassung kann erst ab dem ersten des dem der schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats geltend gemacht werden.

 
12. Haftung
Der Hausmeister-Service haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder durch Betriebsstörungen am betreuten Objekt oder Schäden, die aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen entstanden sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Hausmeister-Service verursacht wurden.
Bei Qualitätsmängeln der gelieferten Materialien beschränkt sich die Gewährleistung auf Ersatzlieferung und Nachbesserung. Mit Ablauf des Vertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Hausmeister-Service .

13. Schlussbestimmung
Falls eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmungen durch andere Vertragsbestimmungen zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.

14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich und für Mahnverfahren ausdrücklich Berlin vereinbart.